Inspektion – Service
Wir bieten über unsere allgemeine Beratung für Kinderspielplätze hinaus, auch den Service der jährlichen Hauptinspektion für öffentlich oder halböffentlich zugängliche Spielplätze und Spielanlagen an.
Jährliche Inspektion der Spielgeräte
Diese jährliche Inspektion sollte mindestens einmal jährlich durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN SPEC 79161 laut DIN EN 1176/77 durchgeführt werden. Eine regelmäßige Nachschulung ist für uns selbstverständlich.
Wir bieten diesen Service für Träger von Kindergärten, Kindertagesheimen und/oder Kinderhäusern, zudem für Ferienheime, Parks und sonstige Einrichtungen an, die als Betreiber im öffentlichem oder halböffentlichem Sinn auftreten und nicht ausschließlich privat sind.
Durch Inspektionen Reperatur oder Sperrung vermeiden
Im Sinne des sicheren Spielbetriebs ist die Maßnahme unumgänglich und ausdrücklich zu empfehlen, wenn Sie als Träger oder Betreiber einen sicheren Spielbetrieb für Kinder gewährleisten möchten.
Zudem kann die jährliche Hauptinspektion auch eventuell größeren Reparaturaufwand oder die Sperrung eines Spielgerätes/Spielanlage durch Früherkennung vermeiden.
Eine Sicht- und operative Prüfung können Sie anhand unserer Wartungshinweise laut DIN EN 1176/77 selbst durchführen. Diese ersetzt jedoch nicht die jährliche Hauptinspektion durch einen qulifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN SPEC 79161 laut DIN EN 1176/77, erhöht jedoch die Sicherheit und Früherkennung von eventuellem Handlungsbedarf.
Für Ihr Protokoll stellen wir Ihnen gerne eine PDF-Datei "Wartungshinweise nach DIN (EN) 1176-1 für Spielplätze" zum Download als Druckversion zur Verfügung: Besendahl-Inspektion-Wartung.pdf.
Sie erhalten von uns ein Angebot auf der Basis der von uns vorab aufgenommenen Spielgeräte und Spielanlagen in Ihrer Aussenanlage oder Fläche.
Wir führen daraufhin die jährliche Hauptinspektion im Zeitraum März bis Mai durch. Sie erhalten einen übersichtlich und verständlichen Prüfbericht mit Fotos. Diesen senden wir Ihnen als PDF-Datei in einer Druckversion zeitnah nach erfolgter Prüfung zu.
Sie können unseren Service spontan in Anspruch nehmen oder diesen als wiederholende Leistung mit uns abstimmen. Knebelverträge oder unattraktive Kündigungsregelungen entsprechen nicht unserer Service-Philosophie.
In Europa auf freiwilliger Basis, gehören die DIN EN 1176/1177 zu den harmonisierten Normen. Die seit 1998 europaweit geltende DIN Euronorm (EN) 1176 drückt im Wesentlichen aus, was beim Bau eines Spielgerätes oder einer Spielanlage als gegeben angesehen werden muss.
Dabei dreht es sich im wesentlichen um Maße, Abstände, Brüstungen, Verletzungs- und Strangulierungsgefahr, mechanische Teile, Stabilität und Verwitterung. Die DIN EN 1177 regelt die Ausführung und Größe von freien Fallräumen, stoßdämpfenden Spielplatzböden (Fallschutzbereiche) und Fallschutzmaterialien.
Alle Maße für die Sicherheit von Kindern beziehen sich auf Körpermaße von Kindern, die älter als 3 Jahre sind. Für Kinder im Alter von 1-3 Jahren greift darüber hinaus die GUV in ihren regionalen Teilen.