Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besendahl Naturnahe Spielgeräte GmbH & Co. KG, Blankeneser Bahnhofstr. 60, 22587 Hamburg (im Folgenden: Verkäufer) sind Grundlage für alle Leistungen des Verkäufers.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Berücksichtigung der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Wartungshinweise nach DIN EN 1176-1
Die Inspektion der Spieleräte und Spieleräteteile sollte gemäß DIN EN 1176-1 wie folgt durchgeführt werden:
- Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich)
Visuelle Inspektion beurteilen den Zustand einer Spielanlage lediglich nach optischen Eindrücken. Erfasst werden sollen: Sauberkeit, Bodenbeschaffenheit, Qualität der Bodenbeschaffenheit, freiliegende Fundamente, sowie Gefahrenquellen durch Verschleiß bzw. bauliche Festigkeit. - Operative Inspektion (alle 4 bis 12 Wochen)
Operative Inspektion beurteilen den Zustand einer Spielanlage im Abstand von 4 bis 12 Wochen nach optischen Eindrücken sowie einer nach DIN EN 1176 festgelegten gründlichen Detailüberprüfung. Insbesondere zu beachten sind Verbindungselemente, Verschraubungen und Bodeneinstand von Hölzern. - Jährliche Hauptinspektion
Die jährliche Hauptinspektion ist im Abstand von höchstens 12 Monaten regelmäßig von „Sachkundigen für Spielplatzgeräte“ vorzunehmen und dient der Feststellung der allg. betrieblichen Zustandes der Spielgeräte, ihrer Fundamente, Fallschutz bzw. Bodenbeschaffenheit und der jeweiligen Spielgeräteumgebung (Einfriedung, Wege, Gehölze etc.).