Spielplätze - Natürlich sicher
Regelmäßige Inspektion
Für öffentlich zugängliche Spielplätze und Spielanlagen, sowie für Träger von Kindergärten, Kindertagesheimen und/oder Kinderhäusern, zudem Ferienheime, Parks und sonstige Einrichtungen, die als Betreiber im öffentlichem oder halböffentlichem Sinn auftreten und nicht ausschließlich privat sind, ist die Einhaltungen Inspektionen laut EN 1176/77 ein Muss.
Eine Inspektion mindestens einmal jährlich durch sachkundige Prüfer ist somit unumgänglich und ausdrücklich zu empfehlen.
Die Wartungshinweise nach DIN (EN) 1176-1 für Spielplätze und ein Wartungsprotokoll stehen hier unter folgendem Link zum Download/Druckversion zu Ihrer Verfügung: