Veraltete Informationen des Webangebotes
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bereich des Informationsangebot unserer Webseite ist veraltet und wird von uns nicht weiter aktualisiert. Bitte beachten Sie die aktuelle Menüstruktur oben. Bei Interesse oder Fragen zu unseren Angebote an naturnahen Spielgeräten nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Kreativ, individuell und langlebig sind die Hauptmerkmale unserer Arbeiten. Als erfahrener Ansprechpartner in Sachen naturnaher Spielplatzgestaltung für öffentliche und nicht öffentliche Bereiche, bieten wir unseren Kunden stets ein Allround-Paket. Ein erster Anhaltspunkt könnte für Sie der Bereich Produkte sein.
Natürlich sicher
Für öffentlich zugängliche Spielplätze und Spielanlagen, sowie für Träger von Kindergärten, Kindertagesheimen und/oder Kinderhäusern, zudem Ferienheime, Parks und sonstige Einrichtungen, die als Betreiber im öffentlichem oder halböffentlichem Sinn auftreten und nicht ausschließlich privat sind, ist die Einhaltungen Inspektionen laut EN 1176/77 ein Muss.
Eine Inspektion mindestens einmal jährlich durch sachkundige Prüfer ist somit unumgänglich und ausdrücklich zu empfehlen.
Die Wartungshinweise nach DIN (EN) 1176-1 für Spielplätze und ein Wartungsprotokoll stehen hier unter folgendem Link zum Download/Druckversion zu Ihrer Verfügung:
Die seit 1998 europaweit geltende DIN Euronorm (EN) 1176 drückt im Wesentlichen aus, was beim Bau eines Spielgerätes oder einer Spielanlage als gegeben angesehen werden muss. Dabei dreht es sich im wesentlichen um Maße, Abstände, Brüstungen, Verletzungs- und Strangulierungsgefahr, mechanische Teile, Stabilität und Verwitterung.
Die DIN EN 1177 regelt die stoßdämpfenden Spielplatzböden, also Fallschutzbereiche und Fallschutzmaterialien. Alle Maße für die Sicherheit von Kindern beziehen sich auf Körpermaße von Kindern, die älter als 3 Jahre sind. In Europa auf freiwilliger Basis, gehören die DIN EN 1176/1177 zu den harmonisierten Normen.